{"id":1571,"date":"2025-05-22T15:50:47","date_gmt":"2025-05-22T13:50:47","guid":{"rendered":"https:\/\/www.lan-wan-telecom.de\/?p=1571"},"modified":"2025-05-22T15:50:47","modified_gmt":"2025-05-22T13:50:47","slug":"keine-zweiklassengesellschaft-im-internet-buendnis-reicht-beschwerde-gegen-deutsche-telekom-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.lan-wan-telecom.de\/index.php\/2025\/05\/22\/keine-zweiklassengesellschaft-im-internet-buendnis-reicht-beschwerde-gegen-deutsche-telekom-ein\/","title":{"rendered":"Keine Zweiklassengesellschaft im Internet: B\u00fcndnis reicht Beschwerde gegen Deutsche Telekom ein"},"content":{"rendered":"<p>Epicenter.works, die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stanford-Professorin Barbara van Schewick haben bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Ziel der Beschwerde ist es, Verletzungen des europ\u00e4ischen Netzneutralit\u00e4tsgesetzes durch die Telekom zu beenden und die Internetqualit\u00e4t f\u00fcr Millionen von Telekom-Kunden zu verbessern.<\/p>\n<h4>Bezahlte \u00dcberholspuren am Eingang ins Telekom-Netz<\/h4>\n<p>Das B\u00fcndnis wirft der Telekom vor, k\u00fcnstliche Engp\u00e4sse an den Zug\u00e4ngen zu ihrem Netz zu schaffen. Diese Engp\u00e4sse werden von der Telekom gezielt genutzt, um von Online-Diensten zu verlangen, dass sie f\u00fcr den ungehinderten Zugang zu den Telekom-Kunden bezahlen.<\/p>\n<p>Die Folge ist eine Zweiklassengesellschaft im Internet: Finanzstarke Dienste, die die Telekom bezahlen, werden schnell in das Telekom-Netz geleitet und funktionieren einwandfrei. Kleinere Anbieter und Start-ups, die sich diese Zahlungen nicht leisten k\u00f6nnen oder wollen, werden ausgebremst. Ihre Dienste laden langsam oder gar nicht \u2013 sie bleiben im Datenstau am Netzeingang der Telekom stecken.<\/p>\n<p>Das geht auch zu Lasten der Telekom-Kunden. Das B\u00fcndnis hat Hunderte Beschwerden dokumentiert, in denen die Gesch\u00e4ftspraktiken der Telekom die Wahlfreiheit ihrer Kunden einschr\u00e4nkt: Bestimmte Webseiten und Dienste laden langsam oder gar nicht, berufliche Cloud-Dienste funktionieren nur eingeschr\u00e4nkt, eLearning-Videos und Spiele ruckeln, Video-Calls brechen immer wieder ab. Damit verletzt die Deutsche Telekom aus Sicht der Beschwerdef\u00fchrenden das europ\u00e4ische Netzneutralit\u00e4tsgesetz gleich doppelt: Die Telekom verletzt das Verbot bezahlter \u00dcberholspuren und das Recht der Endnutzer, \u00fcber ihren Internetzugang Inhalte und Dienste frei w\u00e4hlen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Die Telekom ist der einzige Anbieter in Deutschland, der diese Engp\u00e4sse am Netzeingang gezielt ausnutzt. Andere Internetanbieter in Deutschland bauen ihre Zug\u00e4nge zum Netz aus, wenn dort Engp\u00e4sse auftreten. Geld flie\u00dft dabei nicht. Mit der Beschwerde fordert das B\u00fcndnis die Bundesnetzagentur auf, die Gesch\u00e4ftspraktiken der Telekom zu untersuchen und dem Verhalten der Telekom einen Riegel vorzuschieben.<\/p>\n<p><strong>Thomas Lohninger, epicenter.works<\/strong>: \u201eDie Telekom ist der einzige Internetanbieter Deutschlands, der f\u00fcr Profitmaximierung die Zusammenschaltung des eigenen Netzes mit dem restlichen Internet k\u00fcnstlich verknappt und verteuert. Die von der Telekom ausgerufenen Preise f\u00fcr Zusammenschaltung liegen dabei x-fach \u00fcber dem Marktpreis. Wer nicht zahlt ist schlecht verf\u00fcgbar. Die Leidtragenden sind dabei vor allem die Kunden der Telekom und die Online-Dienste. Beschwerden \u00fcber dieses Problem lassen sich tausendfach im Internet nachlesen. Genau solche bezahlten \u00dcberholspuren zu verhindern, ist der Kern der Netzneutralit\u00e4t und damit auch die Aufgabe der Bundesnetzagentur hier durchzugreifen.\u201c<\/p>\n<p><strong>Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim vzbv<\/strong>: \u201eWenn Filme auf Streaming-Plattformen ruckeln, Seiten langsam laden oder gar nicht aufrufbar sind, ist f\u00fcr Verbraucher oft nicht nachvollziehbar, was der Grund daf\u00fcr ist. Dass ihr eigener Internetanbieter diese Probleme absichtlich entstehen l\u00e4sst, um Geld zu verdienen, kommt den wenigsten in den Sinn. Doch die Deutsche Telekom schafft mit ihren Gesch\u00e4ftspraktiken k\u00fcnstliche Engp\u00e4sse an den Zug\u00e4ngen zu ihrem Netz. Das schr\u00e4nkt die Wahlfreiheit von Verbraucher ein. Die Bundesnetzagentur sollte die Einhaltung der Netzneutralit\u00e4t durch die Telekom sicherstellen und diese Praxis verbieten.\u201c<\/p>\n<p><strong>Prof. Dr. Barbara van Schewick<\/strong>, Jura-Professorin &amp; Direktorin, Zentrum f\u00fcr Internet und Gesellschaft, Stanford Universit\u00e4t: \u201eWas die Deutsche Telekom hier betreibt, ist ein Frontalangriff auf das offene Internet. Die Telekom schafft k\u00fcnstliche Engp\u00e4sse am Netzeingang und verkauft bezahlte \u00dcberholspuren, auf denen finanzstarke Dienste den Datenstau umfahren k\u00f6nnen. Dies schadet besonders kleinen Unternehmen, Startups und gemeinn\u00fctzigen Organisationen, die sich die Telekom-Geb\u00fchren nicht leisten k\u00f6nnen. In den USA wurde diese Praktik schon vor Jahren verboten. Die Bundesnetzagentur muss jetzt handeln: Telekom-Kunden haben ein Recht darauf, das gesamte Internet uneingeschr\u00e4nkt zu nutzen \u2013 daf\u00fcr bezahlen sie schlie\u00dflich.\u201c<\/p>\n<p>Im Gegensatz zu allen anderen deutschen Internetanbietern will sich die Telekom zweimal bezahlen lassen: einmal von ihren eigenen Kunden, und zus\u00e4tzlich von den Online-Diensten, die durch diese Kunden genutzt werden. Nur wenn sowohl Kunden als auch Online-Dienste zahlen, funktionieren Webseiten bei der Telekom schnell und zuverl\u00e4ssig. Damit erhalten Telekom-Kunden nicht, wof\u00fcr sie eigentlich bezahlen: einen uneingeschr\u00e4nkten, diskriminierungsfreien Zugang zum gesamten Internet.<\/p>\n<h4>Netzneutralit\u00e4t als Grundlage digitaler Grundrechte<\/h4>\n<p>Netzneutralit\u00e4t ist ein hohes Gut einer freien Gesellschaft. Nur wenn alle Inhalte unabh\u00e4ngig von ihrer Herkunft oder der Finanzkraft des Anbieters gleicherma\u00dfen zug\u00e4nglich sind, k\u00f6nnen Nutzer ihre Informations- und Meinungsfreiheit im Netz tats\u00e4chlich aus\u00fcben. Eine Einschr\u00e4nkung der Netzneutralit\u00e4t wie sie die Deutsche Telekom betreibt, f\u00fchrt dagegen langfristig zu weniger Angeboten, weniger Wettbewerb, h\u00f6here Kosten und weniger Innovation. Denn wenn die Erreichbarkeit von Inhalten davon abh\u00e4ngt, ob deren Anbieter den Internetanbieter bezahlt, entscheidet die Finanzst\u00e4rke der Unternehmen dar\u00fcber, welche Inhalte und Dienste tats\u00e4chlich genutzt werden k\u00f6nnen. Das verletzt Verbraucherrechte, die Netzneutralit\u00e4t und gef\u00e4hrdet den freien demokratischen Diskurs im digitalen Raum.<\/p>\n<p>Die Beschwerde st\u00fctzt sich auf geltendes EU-Recht zur Netzneutralit\u00e4t, das auch in Deutschland direkt anwendbar ist. Im Dezember 2024 ver\u00f6ffentlichte das Gremium europ\u00e4ischer Regulierungsstellen f\u00fcr elektronische Kommunikation (BEREC) nach zweij\u00e4hriger Untersuchung einen Bericht, in dem Praktiken beschrieben werden, bei denen ein Internetanbieter Engp\u00e4sse am Netzeingang nutzt, um von Online-Diensten Zahlungen f\u00fcr den ungehinderten Zugang zu seinen Kunden zu verlangen. Der Bericht stufte solche Praktiken als m\u00f6gliche Verst\u00f6\u00dfe gegen EU-Netzneutralit\u00e4tsregeln ein. Obwohl der Bericht keine Unternehmen direkt benannte, listete er mehrere Beispielf\u00e4lle auf, bei denen in den meisten F\u00e4llen die Deutsche Telekom beteiligt war.<\/p>\n<p>Ebenfalls im Dezember 2024 erteilte die Schweizer Telekom-Aufsicht ComCom dem Modell des doppelten Abkassierens eine klare Absage: Danach darf ein Internetanbieter von Unternehmen, die den von seinen Kunden angeforderten Datenverkehr liefern, kein Geld verlangen. Diese aktuellen regulatorischen Entscheidungen st\u00fctzen sowohl die faktischen Vorw\u00fcrfe als auch die rechtliche Position der Beschwerdef\u00fchrer.<\/p>\n<p>Das B\u00fcndnis erwartet von der Bundesnetzagentur eine rasche Entscheidung, die Internetkunden in Deutschland endlich zur vollen Wahlfreiheit verhilft. Die Beh\u00f6rde muss betroffenen Anbietern Vertraulichkeit garantieren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Epicenter.works, die Gesellschaft f\u00fcr Freiheitsrechte (GFF), der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Stanford-Professorin Barbara van Schewick haben bei der Bundesnetzagentur eine Beschwerde gegen die Deutsche Telekom eingereicht. Ziel der Beschwerde ist es, Verletzungen des europ\u00e4ischen Netzneutralit\u00e4tsgesetzes durch die Telekom zu beenden und die Internetqualit\u00e4t f\u00fcr Millionen von Telekom-Kunden zu verbessern. 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